Herzlich Willkommen auf unserer virtuellen Kinderhaus-SeiteAuf den nachfolgenden Seiten lernen Sie unser Kinderhaus in Drachselsried / Oberried kennen. Ein Kindergarten der nach dem Prinzip der “Maria Montessori” geführt wird. Maria Montessori hat ein Bildungs- und Erziehungskonzept entwickelt, das dem kindlichen Forschungs- und Entwicklungsdrang Raum gibt und ein selbst bestimmtes Lernen ermöglicht.Nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik wollen wir diesem Bedürfnis der Kinder nach eigenständig erfahrbarem Wissen und gelebter Bildung in unserem Kinderhausalltag gerecht werden und in dieser Weise den „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen (BEP)“ umsetzen.Unser Anliegen ist es, von Anfang an möglichst vielfältige Lebensräume für Kinder zu schaffen, die ein Heranreifen ihrer Persönlichkeit ermöglichen. Dabei steht an erster Stelle dyie höchstmögliche Achtung vor dem Kind und seinen altersgemäßen Entwicklungs- und Erziehungsansprüchen.Im Montessori-Kinderhaus bieten wir unseren Jüngsten eine altersgemäße, montessorisch vorbereitete Umgebung mit klar begrenzten und sicheren Bereichen als Voraussetzung für erste eigenständige Aktivitäten.Achtsamkeit und genügend Zeit widmen wir den alltäglichen, lebenspraktischen Tätigkeiten wie zum Beispiel selbstständiges Aus- und Anziehen oder das eigene Getränk einzugießen und sich ein Frühstücksbrot zu streichen. Die Kinder können erste Erfahrungen mit Materialien machen.Den Tagesablauf gestalten wir entsprechend den kindlichen Bedürfnissen nach Geborgenheit und sozialen Kontakten zu anderen Kindern.Viel Spaß auf den folgenden Seitenwünscht das Kinderhaus - Team
Gästebuch„Gedanke und Handlung müssenzu einer Einheit werden. Die Entfaltung der Persönlichkeitmuss in voller Harmonie geschehenDer Mensch muss sich seinem eigenen Rhythmus gemäß formen, disziplinieren und bildenkönnen.“
Diese Homepage wird betreut und finanziert in privater Initiative von:Tina MaierHaufenmühle 194256 DrachselsriedTel.: 09945 / 2567 Email: MHD1566@aol.com Letzte Aktualisierung dieser Seite:Mittwoch, 19. Mai 2010 16:28:58Informative Auszüge aus der Homepage der Anwaltskanzlei "Beckmann und Norda - Rechtsanwälte" zum Thema Pflichtimpressum:...Seit Anfang 2002 gilt eine verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG.Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann abgemahnt werden. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Prinzipiellist jede Internetpräsenz ein Teledienst (Ausnahmen: Mediendienste). Es ist nicht genau geklärt, ab wannein Teledienst als "geschäftsmäßig" einzuordnen ist.Für private Homepagebetreiber könnte das Schalten einzelner Werbebanner genügen, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen...